Über die geschichtspolitisch gebotene „Ergänzung von Leerstellen“ im öffentlichen Raum
Eine polemische Stellungnahme
Wien, am 6. August 2011
Unter dem Titel „Josef Weinheber weiterhin Ehrenmitglied der Akademie“ berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ am 5. August 2011 (S. 23, verfasst von Thomas Trenkler) von Vorwürfen gegen die Akademie der bildenden Künste in Wien, diese sei bei der Aufarbeitung ihrer Geschichte in den Jahren unter der NS-Herrschaft bisher säumig gewesen. In diesem Zusammenhang wird neuerlich auf die Kritik „einer Gruppe von Studierenden und jungen Lehrenden“ namens „Plattform Geschichtspolitik“ eingegangen. Sie hat u. a. die Forderung erhoben, dem Schriftsteller Josef Weinheber die 1942 verliehene Ehrenmitgliedschaft an der Akademie abzuerkennen und das 1975 zu seinem Gedächtnis errichtete Denkmal auf dem Schiller-Platz (mit der von Josef Bock gestalteten Büste) zu entfernen. Ersteres besäße, bald siebzig Jahre nach dem Tod des Dichters, zumindest einen merkwürdigen Beigeschmack des Feigen und Lächerlichen, letzteres zweifellos die größere Tragweite. Ich möchte zu dieser konkreten Angelegenheit – nicht zu den allgemeinen Vorhaltungen an die Adresse der Akademie, worüber ich mir kein Urteil anmaße – als Weinheber-Forscher und als Liebhaber Weinheberscher Lyrik Folgendes feststellen:
Es ist richtig, dass Weinheber sich 1942 – als er seinen 50. Geburtstag feierte und ihm die Ehrenmitgliedschaft der Akademie der bildenden Künste verliehen wurde – von allerlei Vertretern des offiziellen Wien huldigen ließ, dass er sich in diesen Jahren wiederholt bereit gefunden hatte, Festgedichte im Auftrag politischer Stellen und öffentlicher Institutionen zu verfertigen, Texte, denen er selbst in der Regel zwar keinerlei Bedeutung beimaß, außer, dass sie ihm Geld einbrachten und im Arrangement mit den Mächtigen eine gewisse, ohnedies recht trügerische Sicherheit gewährten. Richtig ist ferner, dass er nicht die Konsequenz aufbrachte, sich den vielen Bemühungen um seine Person dauerhaft zu verweigern, die den berühmten Dichter für offiziöse Zwecke (Lesungen, Festakte, Feiern etc.) reklamieren wollten und ihm verschiedene Ehrungen zuteil werden ließen, auch wenn dies alles erwiesenermaßen längst eine furchtbare seelische Belastung für ihn darstellte und er, ebenso erwiesenermaßen, längst vom unheilvollen Verbrechertum des Regimes überzeugt war* … (Man soll nun nicht glauben, dass er sich ausgerechnet um die Ehrerbietungen von Seiten der Akademie gerissen habe; diese haben ihn aber zweifellos mehr gefreut als das Scharwenzeln der Schirach-Administration.)
Richtig ist aber auch, dass Weinheber in dieser Zeit als Künstler hauptsächlich damit beschäftigt war, seine letzte große Lyriksammlung – die ihm angesichts der Lage immer mehr zu einem Vermächtnis wurde – zu vollenden: Sie wurde schließlich 1944 unter dem Titel „Hier ist das Wort“ gedruckt und stand zur Jahreswende 1944/45 vor dem Erscheinen, konnte aber kriegsbedingt erst 1947, also nach dem Tod des Dichters, tatsächlich herausgebracht werden. Wer nun einen Blick in dieses Buch wirft (um hier nur von dem spätesten Schaffen zu sprechen, Ähnliches gilt freilich für die früheren Werke), wer es unvoreingenommen, ehrlich und mit einem gewissen Sachverstand studiert, der wird wohl der Auffassung dessen zustimmen, der sich als Literaturwissenschaftler und Philologe lange mit ihm beschäftigt hat: Dem Verfasser gebühre durchaus, dass man ihm Denkmäler setze. (Übrigens ist in „Hier ist das Wort“ auch der von Weinheber verfasste Festprolog zum 250. Bestandsjubiläum der Akademie enthalten – vielleicht kein großes Gedicht, jedoch in mehrerer Hinsicht nicht uninteressant und bestimmt auch nichts, wofür sich die Akademie heute zu schämen hätte.**)
Da macht es schon stutzig, ja es bereitet regelrecht Schmerzen, diesen Mann heute nur noch als „NS-Dichter“ bezeichnet und damit abgefertigt zu sehen – mit einem der schlimmsten uns heute zur Verfügung stehenden Disqualifizierungsbegriffe. Aber die berichtete Sache geht ja noch weiter: Die designierte Rektorin, Frau Professor Eva Blimlinger, mit den Vorwürfen des Versäumnisses in geschichtspolitischen Dingen konfrontiert, bekundet die Absicht, die Frage der Ehrenmitgliedschaften insgesamt noch einmal genauer prüfen zu wollen. Sie glaubt aber bereits im Voraus, also gleichsam freibrieflich, erklären zu können, Weinheber wäre die Ehrenmitgliedschaft aus ihrer Sicht „jedenfalls abzuerkennen“. (Bei dieser Gelgenheit: kann man einem Toten eine Mitgliedschaft überhaupt aberkennen? Das ist ja kein Doktortitel und Weinheber kein Guttenberg, der sich die Würde betrügerisch erschlichen hätte. Und was sollte es beweisen: dass die Zeiten sich geändert haben? Und wen soll es treffen: die Familie, die Nachkommen?)
Noch mehr forderte der scheidende Rektor, Herr Professor Stephan Schmidt-Wulffen, der schon vor einem Jahr im Sinne der Proponenten des geschichtspolitischen Reinigungskomitees die Stadt Wien zur Umgestaltung des Schiller-Platzes aufrief. Namentlich verlangte er, dass die „Leerstelle“ der auszuradierenden Denkmalbüste auf dem Schiller-Platz demonstrativ „mit entsprechenden Information über seine (Weinhebers) nationalsozialistische Vergangenheit ergänzt“ werde. Wir deuten uns das sprachliche Rätsel so: Auf den zu leerenden Sockel möge an Stelle der beseitigten Büste ein Instrument der Aufklärung des bislang im Dunkeln tappenden Volkes gesetzt werden – ein moderner Denkmalsturz als vollendete Teufelsaustreibung! Das Denkmal solle durch den öffentlichen Anschlag eines „Sündenregisters“ über die politischen Verfehlungen des einst damit Geehrten ersetzt werden – eine ganz neuartige, in ihrer Hypokrisie und Perfidie kaum noch zu überbietende Geste der Vergangenheitsbewältigungs- als einer Vergangenheitsbemächtigungskultur. Geschichtliche Orientierung im gewachsenen öffentlichen Raum und bürgerliche Gedächtniskultur werden durch ein bevormundendes, tendenziell geschichtsloses Sittenwächtertum ersetzt, betrieben von Pressure-Groups beflissener Ahnungslosigkeit und eilfertigen Wechslern tagespolitischen Kleingelds.
Nun sollte man aber doch nicht davor zurückschrecken, die einmal entdeckte Methode – das staunenswerte „Ergänzen von Leerstellen“ also – gehörig auszudehnen und mit aller Konsequenz anzuwenden. Denn da gäbe es noch viel zu tun: Wir wollen alle Monumente, Bauwerke, überhaupt alle Gegenstände, die an jemanden erinnern, der unseren Vorstellungen von politischer Gesinnungsreinheit und moralischer Unfehlbarkeit nicht standhält, radikal tilgen, und an die Stelle der so entstandenen unzähligen weißen Flecken in Österreich wollen wir das mahnend aufzurichtende Scheltwort der moralischen Verdammung und Ausgrenzung setzen, wir pflastern also unsere historisch gewachsene Kulturlandschaft mit den Urteilen einer Art posthumer Inquisition zu. Am nächsten läge es, gleich mit dem Schiller-Platz selbst und dem großen Schiller-Denkmal fortzufahren, ist es doch eindeutig die Frucht jener unheilschwangeren deutschnationalen Begeisterung aus der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Und gegenüber, nicht weit über dem Ring, das Goethe-Denkmal ehrt jenen zweiten Dioskuren der Reaktion, den aufgeblasenen Fürstendiener und rücksichtslosen Weiberhelden. Und gar nicht weit entfernt, das Grillparzer-Denkmal im Volksgarten: gilt das nicht jenem Parteigänger der habsburgischen Konterrevolution, der einen berühmten Propagandagesang auf den blutigen Niederwerfer der italienischen Freiheitsbewegung verfasste („In deinem Lager ist Österreich …“). Und dann die an jeder Ecke den Touristen aufgedrängten Mozartkugeln, die den Namen eines in die Welt hinaustragen, der schon als kleines Kind auf dem Schoß der Kaiserin saß und für die Mächtigen aufspielte. Ganz zu schweigen von den eigentlichen Kalibern der politischen Praxis: Metternich-Palais und Metternich-Villa (selbstredend!), das Belvedere, das sich dem Türkenschlächter Prinz Eugen verdankt, die Stephanskirche – sie steht unter der Patronanz eines zwanghaften Heidenmissionars und unverbesserlichen Sektierers (gut, der büßte immerhin mit Steinigung für seine Umtriebe) – erfuhr ihre erste Weihe als Eigenkirche des Landesfürsten, als dieser sich gerade als leidenschaftlicher Kreuzfahrer gegen die Seldschuken gerierte, und so weiter, und so fort. – Welch ein Potential an Leerstellen! Mancher der solcherart Erledigten wird das paradoxe Schicksal verdient haben, ausradiert und zugleich an den Pranger gestellt zu werden, mancher, den wir heute noch brauchen könnten, gerät dabei eben unter die Räder … Was soll’s? Der Zweck heiligt auch dabei die Mittel, und so wichtig kann es schon nicht gewesen sein.
Fällt denn keinem von jenen Eiferern, keinem der an ihrer Seite journalistisch Erregten auf, dass das Streben nach politischer Hygiene im öffentlichen Raum und im kulturellen Gedächtnis mit derartigen Akten schon eine ans Närrische grenzende, jedenfalls Züge des Grotesken und Absurden aufweisende Stufe erreicht hat? – Adolf Hitler sei immer noch Ehrenbürger von Amstetten, Braunau, Waidhofen an der Ybbs und Gott weiß wo noch, geisterte es vor Wochen durch den österreichischen Kosmos und bis nach Brüssel. „Josef Weinheber weiterhin Ehrenmitglied der Akademie“, titelt jetzt der „Standard“: Tinterljuchee*! Wie man mit Leerstellen das Sommerloch füllt …
Um keine Zweifel aufkommen zu lassen: Ich persönlich bin der Auffassung, dass es eine kultivierte und zivilisatorisch gefestigte Gesellschaft aushalten muss, ja soll, auch solcher Protagonisten ihrer reichen und vielschichtigen Geschichte öffentlich zu gedenken, die hinsichtlich der politischen und sonstigen Moral, der Gesinnung und Weltanschauung keine völlig reine Weste besitzen. Vorausgesetzt, dass ihre sonstigen Verdienste – wofür sie ihrer Profession nach eigentlich stehen – dies rechtfertigen und sich ihre „Verfehlungen“, gemessen an deren historischem Umfeld, im verzeihlichen Maße bewegen. (Ich setze das Wort „Verzeihung“ hier ganz bewusst.)
Ich persönlich bin aber auch für die Entfernung aller Weinheber-Denkmäler und -Gedenktafeln, ja selbst der Straßenschilder mit seinem Namen, überhaupt aller störenden Zeichen der Erinnerung an die einstige Verehrung und Wertschätzung dieses Dichters aus der österreichischen Öffentlichkeit. Im konkreten Fall und unter den gegenwärtigen Bedingungen halte ich das allemal für besser. Weinheber selbst – auch das steht für mich fest – hat es nicht nötig, dass eine Nachwelt Denkmäler von ihm unterhält, die ihm nur noch den einen „Ruhm“ zubilligt, ein berüchtigter „Nazi-Dichter“ gewesen zu sein, die mithin nicht in der Lage oder nicht willens ist, anders als in der plumpesten aller plumpen Vorurteilskategorien über ihn „nachzudenken“, die nicht bereit ist, sich durch eine auch nur irgendwie angemessene Auseinandersetzung mit seinem Schaffen darüber kundig zu machen, wen sie da in Bausch und Bogen verwirft und von der Erdoberfläche der ihr überkommenen und anvertrauten Lebenswelt zu tilgen bemüht ist!
Dr. Christoph Fackelmann m. p.
Vizepräsident der Josef Weinheber-Gesellschaft
Herausgeber der Literaturwissenschaftlichen Jahresgabe der Josef Weinheber-Gesellschaft
* Dessen Ideologie er, trotz zeitweiliger Parteimitgliedschaft, zu keinem Zeitpunkt nahe stand; schon 1936 spricht er z. B. im Hinblick auf seinen unerwarteten Erfolg im „nationalsozialistischen Deutschland“ von „der deutlichen Inkongruenz zwischen meiner im Werk dokumentierten Geistigkeit und den augenblicklich die Gemüter bewegenden Thesen von Blut und Boden“. – Es gibt zahlreiche ähnliche Belege.
** Im Zuge der Jubiläumsfeier am 24. 10. 1942, zu der dieser Prolog, von Ewald Balser gesprochen, dargeboten wurde, erfolgte die Ernennung Weinhebers sowie einiger einschlägiger politischer Würdenträger und etlicher weiterer Künstler zu Ehrenmitgliedern der Akademie.
* Zitat J. W., „Wien wörtlich“, in Anlehnung an Karl Kraus.
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