S. g. Herrn
Dr. Andreas Mailath-Pokorny
Wiener Landesregierung
Amtsführender Stadtrat für Kultur und Wissenschaft
Friedrich-Schmidt-Platz 5
1080 Wien
Wien – Kirchstetten, am 8. Juli 2013
Betrifft: Stellungnahme zur Kampagne gegen das von der Josef Weinheber-Gesellschaft errichtete Denkmal auf dem Schillerplatz in Wien
Die Josef Weinheber-Gesellschaft verwahrt sich gegen die undifferenzierte Kritik an dem Denkmal für Josef Weinheber, das 1975 von der Gesellschaft auf dem Wiener Schillerplatz errichtet und in die Obhut der Gemeinde übergeben wurde. Sie hält es für inakzeptabel, dass sich die Stadtregierung in Person des Kulturstadtrats auf die Seite einer kleinen, offenbar radikalen Gruppe stellt, die sich mit ihrer am vergangenen Wochenende am Denkmal verübten „Kunstaktion“ „Weinheber ausgehoben“ über einen Bescheid der städtischen Behörde hinweggesetzt hat. Die von den Protagonisten dieser Aktion geforderte und vom Stadtrat öffentlich unterstützte „Umgestaltung“ des Weinheber-Denkmals kommt für die Josef Weinheber-Gesellschaft solange nicht in Frage, als sie dem plumpen Verdikt gehorcht, Josef Weinheber als „Nazidichter“ zu brandmarken und an ihm ein „antifaschistisches“ Exempel zu statuieren. Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik hätte eine sachliche, tatsachengerechte Diskussion über Josef Weinheber und sein Denkmal zu gewährleisten, der sich auch die Weinheber-Gesellschaft selbstverständlich nicht verschließen würde. Die Stadtregierung muss sich dessen bewusst sein, dass sie keineswegs freie Verfügungsgewalt über das Denkmal besitzt. Angesichts der derzeitigen Entwicklung behält sich die Josef Weinheber-Gesellschaft als letzte Konsequenz vor, das in ihrem Besitz befindliche Denkmal der Obhut der Stadtgemeinde wieder zu entziehen und von dem öffentlichen Platz, an dem es bisher stand, zu entfernen.
Offener Brief an den Kulturstadtrat von Wien
„… ich musste, seit ich berühmt bin, dem Mob aller Schattierungen meinen Tribut zahlen. Gleichwohl weiß ich um meine Substanz. Sie ist umschrieben mit: Einsamkeit, Urangst, Frömmigkeit.“ (Josef Weinheber, 1943)
Wien – Kirchstetten, am 8. Juli 2013
Sehr geehrter Herr Stadtrat Dr. Mailath-Pokorny!
Die als „Denkmalssturm“ verkündete Aktion gegen das Josef-Weinheber-Denkmal auf dem Wiener Schillerplatz am letzten Juni-Wochenende sowie die sie begleitende, kampagnenartige Aufregung in verschiedenen Medien nötigt uns zu folgender Stellungnahme:
Die Gemeinde Wien ist eine Verpflichtung eingegangen, als sie das Weinheber-Denkmal auf dem Schillerplatz in ihre Obhut nahm.
Da es in den Selbstdarstellungen der aktionistischen Studentengruppe ebenso ausgeklammert wurde wie in der Presseberichterstattung, dürfen wir Ihnen, sehr geehrter Herr Stadtrat, eingangs eine Tatsache in Erinnerung rufen, über die Ihr Büro wohl unterrichtet sein müsste: Das in diesen Tagen erneut kritisierte Denkmal auf dem Schillerplatz wurde im Jahr 1975 von der Josef Weinheber-Gesellschaft errichtet. Die Stadt Wien hat dies damals nachdrücklich begrüßt und willkommen geheißen. Die Gemeinde hat, vertreten durch einen hohen Magistratsbeamten, das Denkmal bei der Einweihung am 21. Juni 1975 „in ihre Obhut übernommen“. Sie ging damit die Verpflichtung ein, für die Instandhaltung des ihr anvertrauten, aber nicht zum Eigentum und nicht in freie Verfügungsgewalt übergebenen Denkmals Sorge zu tragen. Dazu gehört nach unserer Auffassung selbstverständlich auch die Aufrechterhaltung des Denkmals in dessen ursprünglicher konzeptioneller Gestalt, also die Gewährleistung der ideellen Unversehrtheit. Dieser Aufgabe ist die Stadt bisher dankenswert nachgekommen, und das – wie wir annehmen, zur Zufriedenheit der allermeisten Wiener – etwa auch in der Beseitigung verschiedener Spuren von ideologisch-politisch motiviertem Vandalismus. Darin liegt wohl auch begründet, dass die zuständige Magistratsbehörde der Studenteninitiative von der sog. „Plattform Geschichtspolitik“ auf deren Ansuchen um Erlaubnis für eine eigenmächtige „Umgestaltung“ des Denkmals einen negativen Bescheid erteilt hat – d. h. erteilen musste.
Weniger die als „landschaftsarchitektonische“ Kunstaktion ausgegebene, vorübergehende Beeinträchtigung der Integrität des Denkmals durch jene kleine Gruppe selbsternannter „Antifaschisten“ ist uns Anlass zur Sorge als vielmehr Ihre eigene, in diversen Medien kolportierte Stellungnahme zu diesem Vorgehen: Sie, sehr geehrter Herr Stadtrat, haben dabei öffentlich Ihre Sympathie für diese selbst nach dem Dafürhalten der Protagonisten rechtswidrige Aktion bekundet, sich für deren Verlängerung ausgesprochen und außerdem einer künftigen Veränderung des Denkmals im Sinne der von der Gruppe geforderten „Umgestaltung“ bzw. „Kontextualisierung“ das Wort geredet.
Der argumentative Kern der Äußerungen zum Denkmal-Streit, der Ihrer Stellungnahme und dem „bekenner_innenschreiben“ der Aktionsgruppe entnommen werden kann, ist die Forderung nach einem breiten vergangenheitskritischen „Diskurs“, den es über das Denkmal, dessen Gegenstand und historische Gestalt zu führen gelte. Dazu sei Folgendes bemerkt:
Derzeit wird kampagnisiert, nicht diskutiert.
Eine Diskussion über Josef Weinheber und über das ihm gewidmete, von der Weinheber-Gesellschaft errichtete Denkmal auf dem Schillerplatz wäre selbstverständlich nichts, wogegen die Josef Weinheber-Gesellschaft etwas einzuwenden hätte, auch dann nicht, wenn darunter wie im vorliegenden Fall doch in allererster Linie, wenn nicht gar ausschließlich die Auseinandersetzung mit den politischen Aspekten von Leben, Werk und Wirkung Josef Weinhebers verstanden werden sollte. Die Forderung nach „Diskurs“, wie sie im vorliegenden Zusammenhang erhoben wird, wird aber den Grundanforderungen, die an eine sinnvolle Debatte zu stellen wären, keinesfalls gerecht. Eine Diskussion, wie wir sie verstehen, setzt zumindest zweierlei voraus: die Bereitschaft zum Dialog, gerade und besonders auch in der Zuwendung zu anderen Auffassungen und der Einbindung Andersdenkender, sowie ein Mindestmaß an Objektivität und Differenzierungswillen im Umgang mit den historischen Tatsachen rund um den Gegenstand. Die Polemik, von der die „Kunstaktion“ auf dem Schillerplatz begleitet wurde, leistet dies nicht und zeigt auch keinerlei Ambition, in eine solche, echte Diskussion einzutreten.
Dass sich Weinheber mit den Nationalsozialisten eingelassen hat, ist bekannt, dass er ein großer Dichter war, bereits vergessen.
Vielmehr suggeriert sie, dass die Debatte um die politischen Problemaspekte im Zusammenhang mit Josef Weinhebers Biographie noch gar nicht begonnen habe und man daher dringend nötige, mutige Pionierarbeit leiste. Das ist hingegen völlig falsch. Denn in den letzten Jahrzehnten wurde zu diesem Thema, namentlich zu der Frage der Involvierung Weinhebers in NS-Bewegung und NS-Herrschaft, ausführlich geforscht und publiziert (zuletzt etwa wurden 2009 durch die Weinheber-Gesellschaft selbst auch die Akten der – keineswegs homogenen, alles andere als mustergültigen – NSDAP-Mitgliedschaft Weinhebers aus dem Österreichischen Staatsarchiv aufgearbeitet und ediert). Es wurde darüber auch in breiterer medialer Vermittlung, in Tageszeitungen, Magazinen und im Rundfunk, intensiv berichtet und diskutiert. Im Gegenteil würde ein Blick in neuere Lexika, Handbücher und Literaturgeschichten zeigen, dass Weinheber kaum noch anders als unter diesem Vorzeichen und diesem Interesse gemäß Behandlung erfährt, ganz zu schweigen von der Tatsache, dass er der gewöhnlichen Presse seit langem nur noch unter diesem Aspekt eine Schlagzeile wert ist. Die Diskussion über Josef Weinheber hätte also, wollte sie die Öffentlichkeit über den mit dem Denkmal gewürdigten Autor aufklären, eigentlich zunächst bei dem Dichter und Künstler anzusetzen, der als solcher inzwischen ein Unbekannter geworden ist, während doch, anders als die Polemik der letzten Tage wieder einmal unterstellt, der „Nazi“ Weinheber schon jedermann ein Begriff ist: Bei einem Dichter also, von dessen in der Tat in vielen Bereichen denkwürdigem Werk und von dessen wirklicher Popularität („Wien wörtlich“) die Stadt und das Land lange und gerne profitiert haben.
Das „Nazi-Dichter“-Verdikt dient der Verunglimpfung, nicht der Aufklärung.
Den Betreiber der „Umgestaltung“ des Denkmals am Schillerplatz ist daher weiters vorzuwerfen, dass sie Weinheber ohne Bedenken auf den „NS-Dichter“ (weniger höflich: den „Nazi-Dichter“) reduzieren. Die von ihnen und von ihren Sympathisanten getätigten öffentlichen Äußerungen stilisieren Weinheber zu einem der Hauptprotagonisten der NS-Kulturpolitik vor wie nach dem „Anschluss“. Sie führen ihn abwechselnd als opportunistischen Hauptprofiteur, der seinen außerordentlichen Erfolg weitgehend dem Protektorat der Nationalsozialisten verdanke, und als „Supernazi“ vor, als strammen Parteisoldaten, der sich der „Bewegung“ auf Gedeih und Verderb verschrieben und zu dessen „ostmärkischer“ Speerspitze in der Literatur erhoben habe (desgleichen sich auch die wildesten Erzeugnisse einer gleichgeschalteten Literaturkritik unter NS-Herrschaft nicht zu behaupten unterstanden hätten). Damit werden sie – die es vermutlich auch wissen – einer so komplexen und vielschichtigen Erscheinung der österreichischen Literaturgeschichte, wie es Josef Weinheber ist, nicht einmal annähernd gerecht. Was sie an „Fakten“ andeuten, um dieses Verdikt zu untermauern, erweist sich bei näherer Kenntnis als verleumdend, verfälschend, verzerrend oder jedenfalls grob vereinfachend, nicht selten als schlichtweg unzutreffend.
Das Weinheber-Denkmal aus geschichtspolitischen Machtspielen heraushalten!
Es kann ihnen also nur dazu dienen, sich selbst und ihre gegenwärtigen politischen Anliegen in Szene zu setzen. Sie führen – übrigens erklärtermaßen – auf Kosten des Weinheber-Denkmals einen „Stellvertreterkrieg“ um Größeres. Indem es ihnen offensichtlich bei dem verlangten „Diskurs“ einzig um die Durchsetzung eines ganz bestimmten, von vornherein feststehenden „Weinheber-Bildes“ geht, setzen sie die Instrumentalisierung des Dichters zu fremden Zwecken fort, die dieser (wenngleich, wie er selbst wiederholt eingestand, nicht ohne eigene Schuld) schon zu Lebzeiten erfahren musste. Die Kulturpolitik und die Medienöffentlichkeit Wiens stellen sich kein gutes Zeugnis aus, wenn sie sich zu Erfüllungsgehilfen solcher Versuche machen. Einen „Diskurs“ auf dieser Ebene kann die Josef Weinheber-Gesellschaft jedenfalls begreiflicherweise nicht gutheißen, geschweige denn unterstützen.
Das Weinheber-Denkmal ist kein Monument unbewältigter Vergangenheit.
Die Kritiker des Wiener Weinheber-Denkmals suggerieren ferner, dass das Monument am Schillerplatz selbst ein Zeugnis bzw. Relikt höchst fragwürdiger Machenschaften sei. Sie vermitteln den Eindruck, das Denkmal sei in einer Atmosphäre und aus einer Gesinnung heraus errichtet worden, in der es entweder selbst als das Dokument von „Ewiggestrigem“ die Interessen reaktionärer Gruppen in der österreichischen Gesellschaft repräsentieren sollte oder in der zumindest das Problematische an ihm von einer politisch unreifen Öffentlichkeit, welche vor der Auseinandersetzung mit der eigenen jüngeren Vergangenheit kategorisch zurückscheute, damals geflissentlich ignoriert worden sei. Auch das ist eine Verfälschung der Tatsachen. Die gedruckt vorliegenden Unterlagen zu der – übrigens unter einer SPÖ-Alleinregierung in Bund wie Stadt vollzogenen – Denkmalsenthüllung sprechen eine deutlich andere Sprache. (Wir verweisen insbesondere auf die Ansprache des damaligen Präsidenten der Josef Weinheber-Gesellschaft, Dr. Karl Röhm, aus Anlass der feierlichen Enthüllung.) Selbstverständlich gab es dabei zeitbedingte Grenzen, haben sich die Perspektiven seit damals verändert und verschoben, hat sich das Bedürfnis nach kritischer Distanz seit damals verstärkt. Aber es soll nicht so getan werden, als habe dieses damals gänzlich gefehlt und habe sich nicht eine redliche, auch heute noch respektable Absicht mit der Denkmalserrichtung verbunden. Zudem war die Diskussion über Weinhebers Anteil an der NS-Vergangenheit Österreichs bzw. Deutschlands damals natürlich schon längst im Gange und nicht einfach mehr auszublenden (sie setzte im übrigen schon in den ersten Jahren nach 1945 ein und pflanzte sich in vielerlei, mehr oder minder ernst zu nehmende Richtungen fort). Zum Monument der vielbeschworenen Halsstarrigkeit und Verbohrtheit des Österreichers im Umgang mit den „dunklen Seiten“ seiner Geschichte dürfte das Weinheber-Denkmal also schwerlich taugen.
„Diskurs“ setzt Dialog, „Umgestaltung“ Verständnis voraus.
Wenn die Arbeit der studentischen Projektgruppe, die eine „temporäre Umgestaltung“ des Weinheber-Denkmals vorbereiten sollte bzw. zu der jetzt veranstalteten Aktion „Weinheber ausgehoben“ geführt hat, den erstrebten „Diskurs“ nicht bloß als Phrase oder Vorwand im Programm führte, sondern ihn tatsächlich als Dialog verstehen möchte, so hätte wohl schon einer der allerersten Schritte darin bestehen müssen, den Dialog mit den Errichtern des zum Stein des Anstoßes erhobenen Denkmals zu suchen. Mit uns, der Josef Weinheber-Gesellschaft, haben allerdings bis dato weder die „geschichtspolitische“ Aktionsgruppe noch die kulturpolitischen Entscheidungsträger der Stadt Wien einen Dialog aufgenommen. Es ist für uns indes nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dem Denkmal eine den veränderten Gesichtspunkten angepasste Adaption angedeihen zu lassen. Die Voraussetzung für eine kommentierende Ergänzung oder auch eine (entsprechend behutsam und umsichtig vorzunehmende) gestalterische Modifikation stellt für uns aber die Herstellung eines Konsenses über die oben angedeutete versachlichte Basis jeder weiteren Planung und die damit verbundene Rückkehr zu Besonnenheit dar. Unmöglich erschiene uns dies, solange polemisches Kalkül, plakative Selbstdarstellung des an der Veränderung interessierten politischen Milieus oder Selbstzweck der sog. „Umgestaltung“ im Vordergrund stünden. – Wir aber wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und sollen es offenbar auch künftig werden.
Unter diesen Auspizien erlauben wir uns abschließend, Ihnen Folgendes zu Kenntnis zu bringen: Für den Fall, dass sich die Stadt Wien in Gestalt ihrer politisch verantwortlichen Vertreter nicht in der Lage sehen oder nicht willens zeigen sollte, die von ihr im Jahr 1975 eingegangene, oben skizzierte Obhutspflicht weiterhin wahrzunehmen, und für den Fall, dass sie beabsichtigen sollte, gegen den Willen und ohne maßgebliche Einbeziehung der Errichter in den Entscheidungs- und Planungsprozess in die gestalterische Integrität des Weinheber-Denkmals einzugreifen, behielte sich die Josef Weinheber-Gesellschaft als letzte Konsequenz vor, das in ihrem Besitz befindliche Denkmal der städtischen Obhut, welche damit ja nicht mehr gegeben wäre, wieder zu entziehen und von dem öffentlichen Platz, an dem es bisher stand, zu entfernen.
Dieses Schreiben ergeht als Offener Brief auch an die Kultursprecher sämtlicher im Wiener Gemeinderat vertreten Parteien, an die Bezirksvorsteherin der Inneren Stadt sowie an ausgewählte Tageszeitungen und Presseagenturen.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Weinheber-Janota e. h.
Präsident der Josef Weinheber-Gesellschaft
Erbe nach Josef Weinheber
Mag. Dr. phil. Christoph Fackelmann e. h.
Vizepräsident der Josef-Weinheber-Gesellschaft
Herausgeber der „Literaturwissenschaftlichen Jahresgabe“
HR Mag. Dr. phil. Karl Josef Trauner e. h.
Gymnasialdirektor i. R.
Ehem. Präsident, Ehrenmitglied der Josef Weinheber-Gesellschaft
Vizepräsident zur Zeit der Denkmalserrichtung
Mag. phil. Dr. iur. Helmut Noll e. h.
Richter i. R.
Mitglied der Josef Weinheber-Gesellschaft
Juristische Beratung
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